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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. büscher media erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Vertragsabschluß
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben- freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die Fa. büscher 30 Kalendertage gebunden. Da sich Multimediaproduktionen aufgrund technischer Fortentwicklungen während der Produktion oder Änderungswünschen des Kunden etc. zum Teil nicht genau kalkulieren lassen, können zwischenzeitlich der Aufwand und der zu vereinbarende Preis in einem entsprechenden Nachtragsangebot schriftlich geklärt werden, wobei dann die in diesen Nachtragsangeboten zugrunde gelegten Preise bis zu einer weiteren etwaigen schriftlichen Änderung, wie vorbeschrieben, Verbindlichkeit besitzen.
(2) Die Fa. büscher media ist 4 Wochen an ihren Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Fa. büscher media. Lehnt die Fa. büscher media nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die Fa. büscher media sie schriftlich bestätigt.


§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
(2) Die Preise werden auf der Grundlage des Ausgangsangebotes bzw. entsprechender schriftlicher Nachtragsangebote ermittelt.


§ 4 Urheberrechte
(1) Konzeption, Programmierung, Ablaufplanung, Benutzerführung, grafische und akustische Gestaltung durch die Fa. büscher media sind individuelle Werke, die unter das Urheberrecht fallen. Aus diesem Grunde führt die Fa. büscher media einen Copyrightvermerk an angemessenen Positionen ihrer Applikationen und Internetanwendungen. Hiermit erklärt sich der Auftraggeber bzw. Kunde ausdrücklich einverstanden
(2) Der Kunde bzw. Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht. Änderungen oder Vervielfältigungen des erstellten Produktes der Fa. büscher media sind nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt. Ausgenommen hiervon ist die einmalige Installation des Werks auf der Festplatte sowie die durch ordnungsgemäße Programmnutzung erlaubte Datenausgabefunktion zum ausschließlich eigenen Gebrauch. In Einzelfällen sind gesonderte Regelungen (z.B. uneingeschränkte Nutzung) schriftlich zu treffen.


§ 5 Zahlung
(1) Die Rechnungen der Fa. büscher media werden fällig mit den jeweils auf den Rechnungen mitgeteilten Fälligkeitsdaten, bei Nichtmitteilung eines konkreten Fälligkeitsdatums ansonsten ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Beträge bis zu 250,00 Euro können in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufsquittung gezahlt werden, ansonsten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Geschäftsinhabers. Im übrigen
können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbarer auf das angegebene Geschäftskonto der Fa. büscher media erfolgen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die Fa. büscher media ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden bzw. Auftraggebers und sind sofort fällig.
(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann die Fa. büscher media unbeschadet alle sonstigen Rechte Zinsen in Höhe von 5% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Das Recht der Fa. büscher media, weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
(3) Der Kunde kann gegen Forderungen der Fa. büscher media nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.
(4) Bei langfristigen und kostenintensiveren Projekten sind nach jeweiliger Vereinbarung eines Zahlungsplans Voraus- und Zwischenzahlungen zu leisten.


§ 6 Gewährleistung
(1) Die Fa. büscher media übernimmt die Gewähr für die während der Vertragslaufzeit durchgeführten Änderungen oder Ergänzungen bzw. für sonstige Leistungen.
(2) Programmfehler, Änderungsnotwendigkeiten und sonstige Umstände, die Pflegemaßnahmen erforderlich machen sind vom Kunden der Fa. büscher media umgehend mitzuteilen.
(3) Der Kunde hat für ein jeweiliges Sicherheitsbackup auf eigene Kosten zu sorgen.
(4) Die Fa. büscher media übernimmt keine Haftung für Datenverluste oder Schäden durch die Installation ihrer Software.
(5) Mitgeteilte Fehler sind von der Fa. büscher media unverzüglich zu beseitigen. Durchgeführte Mängelbeseitigungen sind von der Fa. büscher media zu protokollieren und vom Kunden abzunehmen.
(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab der jeweiligen Abnahme der Leistung. Gelingt es der Fa. büscher media nicht, ihren aus den vorgehenden Ziffern sich ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, kann der Kunde die vereinbarte Vergütung angemessen herabsetzen oder nach Fristsetzung vom Vertrages zurücktreten. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte Produkte, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert und installiert werden.


§ 7 Haftung
(1) Die Fa. büscher media haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für das Vorliegen zugesicherter Eigenschaften sowie für leichte Fahrlässigkeit bezüglich vertragswesentlicher Pflichten auch hinsichtlich Erfüllungsgehilfen, jeweils aber begrenzt auf vorhersehbare Schäden. Im übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen; dies gilt auch für Datenverluste uns sonstige Folgeschäden.
(2) Die Fahrlässigkeitshaftung nach § 7 Abs. 1 ist insoweit ausgeschlossen, als Versicherungsschutz des Kunden besteht.


§ 8 Rechte am Arbeitsergebnis, Geheimhaltung, Eigentumsvorbehalt
(1) Die Fa. büscher media überträgt dem Kunden die Nutzung aller Rechte, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen. Sie bleibt aber zur Mitbenutzung und zur sonstigen beliebigen Verwendung nicht geschützter Ideen und Konzepte, Erfahrungen und Techniken berechtigt, die bei der Erbringung der Leistungen verwendet oder entwickelt wurden.
(2) Die Fa. büscher media wird die bearbeiteten Aufgaben sowie alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt und vom Kunden als vertraulich bezeichnet werden, gegenüber Dritten vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende weiter. Die in dieser Ziffer vorbeschriebene Regelung gilt lediglich dann nicht, wenn der Kunde sich ausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt, dass das für ihn erstellte Projekt als Referenz zu Werbezwecken angegeben werden kann.
(3) Das errichtete Werk sowie vertragsgegenständliche Software (etwa Arbeitsdateien, Fotos, Präsentationsmaterial, Updates) bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Fa. büscher media. Dies gilt für Programme, Datenträger und alle Begleitmaterialien in gleicher Weise.
(4) Dieser Eigentumsvorbehalt der Fa. büscher media an von ihr gelieferter Software besteht außerdem solange fort, bis alle Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden beglichen sind.
(5) Bis zur vollständigen Zahlung können die Produkte von der Publikation zurückgestellt werden
(6) Von Zugriffen Dritter auf die im Eigentum der Fa. büscher media stehende Software bzw. Produkte wird der Kunde unverzüglich unterrichten. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der vertragsgegenständlichen Produkte ist für die Zeit des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes unzulässig.
(7) Der Kunde garantiert, dass eingereichte Materialien (Bild, Ton, Text etc.) nicht von Rechten Dritter betroffen sind.
(8) Die Fa. büscher media übernimmt im übrigen presserechtlich oder nach sonstigen Vorschriften keine Verantwortung und Haftung für inhaltliche Aussagen des Kunden.


§ 9 Vertragsbeendigung
(1) Der Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam. Der Vertrag kann vom Kunden nur außerordentlich gekündigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§ 10 Allgemeine Bestimmungen
(1) Änderungen eines schriftlichen Vertrages mit der Fa. büscher media bedürfen ihrerseits der Schriftform und sind nur bei Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag wirksam und beiderseitig zu unterzeichnen. Die zugehörigen Nachträge sind bei Unterzeichnung Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
(2) Der ausschließliche Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen der Fa. büscher media und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Fa. büscher media sind, soweit vereinbar, der Geschäftssitz der Fa. büscher media, also AG Hattingen sowie LG Essen.

büscher media, Inh. Peter Büscher, Marktplatz 19, 45527 Hattingen,
fon 02324-570350, fax 02324-570351, info@buescher-media.de

  
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